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AGB - GOgrafix

1. Geltung
1.1: Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von GOgrafix vertreten durch Oliver Kage durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2.: Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von GOgrafix durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Produktes.

1.3.: Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Gografix diese schriftlich anerkennt.

1.4.: Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von GOgrafix, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2. Auftragsproduktionen
2.1.: Soweit GOgrafix Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von GOgrafix anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die GOgrafix nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.2.: GOgrafix ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

2.3.: Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden Produktionsergebnisse, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch GOgrafix ausgewählt.


2.4.: Sind GOgrafix innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Produktionsergebnisse keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Produktionsergebnisse als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


3. Überlassenes Werke (analog und digital)
3.1.: Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermittelten Werke.

3.2.: Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von GOgrafix gelieferten Werke um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3.3.: Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3.4.: Die überlassene Werke bleiben Eigentum von GOgrafix, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

3.5.: Der Kunde hat die Werke sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

3.6.: Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand der Werke betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gelten die Werke als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


4. Nutzungsrechte
4.1.: Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

4.2.: Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

4.3.: Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung der Werke zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.4.: Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von GOgrafix. Das gilt insbesondere für:

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung der Werke gem. Ziff.III 5. AGB dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Werke auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Werke im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe der digitalisierten Werke im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.


4.5.: Veränderungen der Werke durch Recomposing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch  GOgrafix und nur bei Kennzeichnung mit [Original: GOgrafix] gestattet. Auch dürfen die Werke nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Vorlage benutzt werden.

4.6.: Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der Werke ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von GOgrafix vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Werk.

4.7.: Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von GOgrafix aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


5. Haftung
5.1.: GOgrafix übernimmt bei Fotoaufträgen keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

5.2.: Der Kunde stellt sicher dass die, GOgrafix zur Verfügung gestellten, Materialien (Bilder/Texte) frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über eine entsprechende Genehmigung zur Verwednung verfügt. Der Kunde ist in dem Fall für die Wahrung der Rechte Dritter verantwortlich. Gebühren für evtl. Nutzungsrechte trägt der Kunde.

5.3.: Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der Werke ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


6. Honorare
6.1.: Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist bei Fotoarbeiten kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.2.: Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung der Werke zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

6.3.: Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

6.4.: Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Ergebnisse/Werke fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. GOgrafix ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

6.5.: Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung von Fotografien als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6.6.: Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.


7. Rückgabe von Werken
7.1.:  Analoge Werke ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von GOgrafix.

7.2.: Digitale Werke sind nach Abschluss der vereinbarten Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. GOgrafix haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Werke.

7.3.: Überlässt GOgrafix auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Werke lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoge Werke spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Werke sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von GOgrafix schriftlich bestätigt worden ist.

7.4.: Die Rücksendung der Werke erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Gografix.

8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1.: Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von GOgrafix erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Werke ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

8.2.: Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

9. Allgemeines
9.1.: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

9.2.: Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.3.: Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

9.4.: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, der Wohnsitz von GOgrafix.

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